Eigenimport
Allgemeine Informationen zum Eigenimport Ihres Fahrzeuges.
Vor der Anmeldung eines importierten Fahrzeugs in Österreich müssen die
Fahrzeugdaten in die nationale Genehmigungsdatenbank (GDB) eingemeldet
werden.
Die Abwicklung können Sie bei jedem autorisierten VW-, Audi-, SEAT-,
ŠKODA-, VW-Nutzfahrzeuge- oder CUPRA-Betrieb in Österreich beantragen.
Achtung bei Fahrzeugen:
• mit Linksverkehr Genehmigung oder
• ohne EU-Betriebserlaubnis
ist die Eintragung bei der technischen Prüfstelle ihres Bundeslandes erforderlich.
Werksauslieferungszustand:
In der Genehmigungsdatenbank wird ausschließlich der Werksauslieferungszustand
erfasst.
Nachträgliche Umbauten dürfen nicht übernommen werden; diese müssen - sofern
zulässig - bei der technischen Prüfstelle nachgetragen werden.
Wie und wo können Sie die GDB-Einmeldung durchführen?
Alle autorisierten VW-, Audi-, SEAT-, ŠKODA-, VW-Nutzfahrzeuge- oder CUPRA-Betrieb in Österreich wickeln die GDB-Einmeldung für jede dieser Konzernmarken ab!
Hier finden Sie alle Händlerbetriebe der VW Konzernmarken in Österreich.
Für Fahrzeuge der Marke Porsche wenden Sie sich bitte an die Porsche Servicezentren.
Bitte bringen Sie dazu die entsprechenden Originalen Fahrzeugdokumente mit:
Neuwagen:
• EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
• Ggf. Zulassungsdokumente (Leerbrief).
Gebrauchtwagen:
• Letzten Zulassungsdokumente (Teil I + Teil II)
• Falls vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
• Sofern bereits fällig: TÜV-Bericht bzw. §57a-Gutachten (Pickerl)
Kosten:
• Für die GDB-Einmeldung fallen Kosten in der Höhe von ca. € 180,- an.
Bearbeitungsdauer:
• Maximal 2 Wochen.
Nach der GDB-Einmeldung erhalten Sie vom Händlerbetrieb ein Anmeldedokument.
Was gilt für das §57a-Gutachten (Pickerl) bzw. TÜV-Bericht?
Sofern die §57a Überprüfung bereits fällig wurde, benötigt Ihr Fahrzeug ein gültiges §57a-Gutachten (Pickerl).
EU-Länder:
Ein gültiger technischer Prüfbericht (z.B. TÜV, Contrôle Technique) kann anerkannt werden, sofern er den österreichischen Anforderungen entspricht und die zulässige Gültigkeitsdauer nicht überschreitet.
Nicht-EU-Länder:
In den meisten Fällen ist ein österreichisches Anmeldegutachten erforderlich welches bei autorisierten Werkstätten erstellt werden kann.
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